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MwSt Änderung – Das müssen LiBraS Anwender tun

Liebe LiBraS Anwender, 
es ist soweit vollbracht. Wir haben fertig (hoffen wir).

Am Freitag den 26.06.2020 geben wir das Finale – Update zur MwSt. frei. Dieses Update MUSS installiert werden. (Hier finden Sie die detailierte Anleitung) . An dieser Stelle noch mal die Bitte – versuchen Sie es – Sie schaffen das.  

Das Rezept für das perfekte MwSt. Gericht.

1. Mise en Place

Lesen Sie sich das Menü in Ruhe durch und verwenden dieses als Checkliste.

Steuerberater – FiBu Konten.
Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater. Arbeiten Sie mit unserer FiBu-Schnittstelle, dann benötigen Sie ab dem 01.07.2020 neue Konten für Erlöse, Anzahlungen usw.. 
Aktuell hat die DATEV noch keinen neuen Kontorahmen veröffentlicht. Sie erhalten aber auf jeden Fall neue Kontonummern. Diese Infos legen Sie sich für den Morgen des 01.07.2020 zurecht.

2. Die Vorspeise

Anzahlungen bereinigen.
Sollten Sie noch alte oder nicht ausgebuchte Anzahlungen in der Kasse gespeichert haben, dann ist das jetzt der perfekte Moment zum späten Frühjahrsputz. In unserem aktuellen Kassenmodul haben wir unter Anzahlung – Historie/Storno einen neuen Button „Verjährte auf erledigt“. Diese Funktion setzt alle Anzahlungen vor dem 01.01.2017 auf erledigt.
Wenn Sie noch einen Nachschlag wünschen, dann sortieren Sie die Anzahlungen nach dem Betrag oder Datum und setzen Sie alle auf erledigt, die sicher raus können. Hierzu dann die Anzahlung anklicken und unten links auf „Status ändern“ klicken

 
3. Der erste Hauptgang – Faktura

Machen Sie es sich einfach. D.h. schließen Sie alle offenen Lieferscheine und Rechnungen zum 30.06.2020 ab. LiBraS prüft natürlich nach dem 01.07.2020, ob alles richtig ist und würde ggf. nachfragen. Aber ich kann Ihnen nur raten, abschließen und gut.


4. Der zweite Hauptgang – Kasse

Die Anzahlungen müssen mit dem alten Steuersatz ausgebucht werden.
Sobald Sie am 30.06.2020 bereit zum Kassenabschluss sind, klicken Sie wie immer auf „Ende“ und „Kassenabschluss“. Jetzt fragt LiBraS nach, ob Sie die Anzahlungen auszahlen möchten. WICHTIG – dieser Vorgang darf nur einmal durchgeführt werden.

Was passiert hier? 
Die Anzahlungen sind mit 19% und 7% MwSt. gespeichert. Damit ihr Steuerberater (er wird Ihnen für diese Weitsicht sehr dankbar sein) Ihre Anzahlungskonten sauber buchen kann, müssen die aktiven Anzahlungen ausgebucht werden. Dies passiert, nach dem Sie die o. g. Frage positiv beantwortet haben, automatisch. Damit Sie auch genug Geld in der Kasse haben, buchen wir vorher automatisch in der Höhe der Anzahlungen eine Bar-Einzahlung. Sie erhalten für diese Buchungen selbstverständlich einen Beleg.


5. Kleiner Zwischengang – für alle, die die FiBu Schnittstelle nutzen

Die Kasse ist am 30.06.2020 korrekt abgeschlossen, Ihre Faktura-Vorgänge sind alle abschlossen? Perfekt – jetzt ist es an der Zeit die FiBu-Konten im LiBraS zu ändern.

Die Konto Änderungen müssen vor dem ersten Vorgang am 01.07.2020 im LiBraS durchgeführt worden sein, sonst werden die falschen Buchungen erzeugt. Die Hauptkonten ändern Sie unter „Basisdaten – Vorgabewerte – Sonstige – FiBu-Vorgaben – FiBu-Konten“. Die Ausgaben-Kontenändern Sie unter „Programme-Buchhaltung-Ausgabenkonten bearbeiten“.


6. Der dritte Hauptgang – Kasse am 01.07.2020

Die Kasse erkennt direkt beim Start, dass die Anzahlungen wieder eingezahlt werden müssen.
WICHTIG – dieser Vorgang darf nur einmal durchgeführt werden. LiBraS bucht die Anzahlungen jetzt mit dem gemäßigten Steuersatz ein und erzeugt auch eine Bar-Auszahlung. 
Auch hier erhalten Sie die entsprechenden Bons mit den Buchungsinformationen. 


7. Das Dessert

Aktuell ist es noch nicht 100% sicher, was die Verlage mit den Preisen machen. Im Non-Book Bereich kann es ebenfalls dazu kommen, dass Sie die Artikel günstiger verkaufen, als diese vielleicht vorab bezahlt wurden. LiBraS prüft beim Belegabschluss, ob es noch einen Restbetrag bei der Anzahlung der Kundenreservierung gibt und fragt nach, ob Sie diesen weiterführen möchten (z.B. wenn noch nicht alle Titel der Reservierung eingetroffen sind) oder ob die Anzahlung ausgezahlt werden soll. 
Entscheiden Sie sich für eine Auszahlung, erhalten Sie einen Beleg und dürfen Ihrem Kunden jetzt das Geld aus der Kasse geben.

Dieses Menü wir dann auch wieder am 31.12.2020 serviert. 

So, das war das lecker Menüchen zum Spaß „Wir stellen mal schnell die MwSt. um“. 

In diesem Sinne, lassen Sie es sich schmecken und „Hau rein Kapelle“.

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